Unterschriften beglaubigen lassen
Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.
Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn
- das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle
vorzulegen ist.
Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.
Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:
- der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
- ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Grabfeld - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036944 582-15
Telefon Festnetz: 036944 582-25
erforderliche Unterlagen
- in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
- das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022