Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn

    • das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle

    vorzulegen ist.

    Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.

    Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:

    • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
    • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
    • das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Stichwörter

    Unterschriftsbeglaubigung, Einwohnerwesen, Beglaubigung, Siegel, Kopien, Kopie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English