Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Unfall
Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.11.2022