Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Unfall

    Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall / ein Schadensfall bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln anzeigen

    In Ihrem Betrieb gab es einen Unfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei welchen ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist? Dann müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wird oder wenn Schadensfälle stattgefunden haben, bei denen

    • Bauteile oder
    • sicherheitstechnische Einrichtungen

    versagt haben, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Nordthüringen

    Adresse

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Lieferanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Straße 3

    99734 Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-381730

    E-Mail: as-nord@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2009

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

    • Adresse des Unternehmens
    • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
    • Datum des Ereignisses
    • Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
    • Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
    • beteiligtes Arbeitsmittel
    • einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
    • einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
    • Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos) bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen

    Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:

    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
    • Angaben zu den verantwortlichen Personen
    • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
    • Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
    • Betriebsanweisung

    Voraussetzungen

    Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und nachfolgende Arbeitsmittel sind am Unfall beziehungsweise Schadensereignis beteiligt:

    • Aufzugsanlagen
    • Druckanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    • Kräne
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mit allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit, ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überwachungsstelle) benötigt werden.

    Fristen

    Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um die Unfallanzeige gemäß des Vierten Sozialgesetzbuches an den jeweils für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie am 20.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2022

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Stichwörter

    Schadensfall, Aufzugsanlage, Druckbehälteranlage, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, Kran, Füllanlage, Rohrleitungsanlage, überwachungsbedürftige Anlage, Flugfeldbetankungsanlage, Gasfüllanlage, maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik, Flüssiggasanlage, Tankstelle, Füllstelle, Lageranlage, Dampfkesselanlage, Druckanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024