Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Schadensfall

    Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen

    Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

    • Schilderungen zum Unfallhergang,
    • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann online erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 12.04.2023 (von: Ehret, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)