Benutzung eines Gewässers - vorzeitiger Beginn Zulassung

    Zulassung zum vorzeitiger Beginn um Abwasser in Gewässer einzuleiten

    Sie möchten Abwasser vor Erteilung der Erlaubnis in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser einleiten? Dann müssen Sie eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Gewässerbenutzung beantragen.

    Beschreibung

    Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.

    Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.

    Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn bereits bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Abwassereinleitung gestellt wurde und alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz

    Aktuelles

    Durchführung der staatlichen Fischerprüfung Genehmigung von Fischereipachtverträgen Berufung von Fischereiaufsehern und Fischereiberatern Überprüfung von Hegeplänen   Altlastenauskunft Vorsorgender Bodenschutz   Genehmigung und Überwachung von Abwassereinleitungen Genehmigung und Überwachung von Kleinkläranlagen und Leichtflüssigkeitsabscheidern Genehmigung für Versickerung von Niederschlagswasser Wasserentnahme aus dem Grundwasser Genehmigung von Grundwasseraufschlüssen Zulassung von Ausnahmen zu Verboten und Beschränkungen im Trinkwasserschutzgebiet Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung (Geothermie) Genehmigung von baulichen Anlagen an Gewässern und in Überschwemmungsgebieten Gewässeraufsicht, Gewässerschau Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Lagerung und Verwertung landwirtschaftlicher Abprodukte (Jauche, Gülle, Silosickersaft) Genehmigung und Überwachung von Heizöllagern Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen (z.B. Gewässerkreuzungen, Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)

    Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)

    Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)

    Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)

    Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)

    Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)

    Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)

    Fax: 03632 741-885

    E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de(Umweltamt)

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Weißenborn-Krüger, Lea Juliane)

    Technisch geändert am 13.12.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser eingeleitet werden soll.

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Die Zulassung kann erteilt werden (Ermessen), wenn

    • bereits ein Erlaubnisantrag gestellt wurde
    • mit einer Entscheidung zugunsten des Einleiters gerechnet werden kann
    • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht

    und der Einleiter sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Zulassung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen. 

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung Zulassung vorzeitiger Beginn ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 06.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 13.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)