Abwassereinleitung in Gewässer Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen
Sie möchten Abwasser vor Erteilung der Erlaubnis in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser einleiten? Dann müssen Sie eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Gewässerbenutzung beantragen.
Beschreibung
Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.
Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.
Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn bereits bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Abwassereinleitung gestellt wurde und alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)
Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)
Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)
Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)
Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)
Fax: 03632 741-885
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser eingeleitet werden soll.
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Die Zulassung kann erteilt werden (Ermessen), wenn
- bereits ein Erlaubnisantrag gestellt wurde
- mit einer Entscheidung zugunsten des Einleiters gerechnet werden kann
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht
und der Einleiter sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Zulassung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgen darf.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für die Verwaltungsleistung Zulassung vorzeitiger Beginn ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 06.06.2023
Stichwörter
Niederschlagswassereinleitung, KSR, Mischwasser, Kläranlage, Regenwasser, Mischwassereinleitung, Niederschlagswasser, RÜB, Schmutzwassereinleitung, Bewilligung, Gewässerbenutzung, Wasserhaushaltsgesetz, Trennsysteme, RÜ, Einleitung, Abwasser, Mischwasserkanalisation, SRK, Schmutzwasser, Erlaubnis