Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen
Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die zuständige Behörde zu richten.
Beschreibung
Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Wasserbehörde
Aktuelles
Die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde sind Ansprechpartner wenn es um Wasserbau/Gewässerunterhaltung, Gewässerbenutzungen, Abwasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz, Trink- und Heilwasserschutzgebiete, Anlagenbezogener Gewässerschutz/Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Gewässerverunreinigungen/Fischsterben geht.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-671
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 06.06.2023