• Plaue (Landkreis Ilm-Kreis, Thüringen)
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

Beschreibung

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen, zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

Zuständigkeit

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Arnstadt

Adresse

Hausanschrift

Markt 1

99310 Arnstadt

Kontakt

Telefon Festnetz: 03628 7456

Fax: 03628 745800

E-Mail: rathaus@arnstadt.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 03.04.2007

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Verwaltungsgemeinschaft Geratal/Plaue

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 59a

99331 Geraberg

Kontakt

Telefon Festnetz: 03677 7943-0

Fax: 03677 7943-43

E-Mail: vg@geratal.com

Version

Technisch erstellt am 04.04.2007

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
  • Scheidungsurkunde
  • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
  • biometrietaugliches Passfoto: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Fristen

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Kosten

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind für Bedürftige möglich. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR

für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR

für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR

Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht-zuständiger Behörde: Zuschlag 13.0 EUR

Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Zuschlag 30.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.10.2024

Version

Technisch erstellt am 18.08.2022

Technisch geändert am 13.02.2025

Stichwörter

Perso, Ausweis, Personaldokument, Identitätsnachweis, Nachname, Neuer PA, anderer Name, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, PA, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Geschieden, Lichtbildausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024