Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis für unter 16 Jährige beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt). Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.

    Ihr Personalausweis ist 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen unrichtig werden oder
    • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.

    Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgestattet. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) ist in dem Bürgeramt am Hauptwohnsitz gebührenfrei möglich.
     

    Zuständigkeit

    Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - StadtService H35

    Beschreibung


    Einwohnerwesen und Dokumente

    An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

    • Antrag Bundespersonalausweis
    • Antrag Reisepass
    • Antrag Kinderreisepass
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
    • Melderechtliche Bescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

    Führerschein

    • Erstellung - Ersterteilung
    • Erweiterung/Verlängerung
    • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    • Begleitetes Fahren ab 17
    • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerkarte

    KfZ-Zulassung/Feinstaub

    • Außerbetriebsetzung
    • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
    • Ausgabe der Feinstaubplakette

    Gewerbe/Steuern

    • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
    • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
    • An-/ Abmeldung Hundesteuer
    • Ersatzhundesteuermarke

    Soziales

    • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
    • Ausgabe der Sozial-Card
    • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

    Bewohnerparkausweis

    • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

    Allgemeines

    • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
    • Verkauf Mietspiegel
    • Verkauf verschiedener Broschüren
    • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
    • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
    • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
    • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
    • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
    • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
    • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

    Namensänderungsbehörde

    • Namensänderung öffentlich-rechtlich

    Standesamt

    • Auskunft aus den Personenstandsregistern
    • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
    • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
    • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
    • Kirchenaustrittserklärung
    • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
    • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
    • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
    • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
    • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
    • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
    • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
    • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

    Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

    • Asylrechtliche Angelegenheiten
    • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
    • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
    • Einbürgerung

    Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

    • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
    • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
    • Ausstellung Lebensbescheinigung
    • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
    • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
    • Auskunft aus dem Melderegister
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis
    • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
    • Dokumentenbeantragung
    • Übermittlungs- und Auskunftssperren

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 35

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heinrichstraße
      Linien:
      • Bus: alle Buslinien
      • Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-1900

    Fax: 0365 838-1901

    E-Mail: Stadtservice@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein altes Identitätsdokument vorhanden: Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung  im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 22,80
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Perso, PA, Ausweis, Personalausweis beantragen, unter 16, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Personalausweis, Personaldokument, Ausweis beantragen, Pass, Neuer PA, Lichtbildausweis, jünger als 16 Jahre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English