Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Beschreibung
Einwohnerwesen und Dokumente
An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Antrag Bundespersonalausweis
- Antrag Reisepass
- Antrag Kinderreisepass
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
- Melderechtliche Bescheinigungen
- Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)
Führerschein
- Erstellung - Ersterteilung
- Erweiterung/Verlängerung
- Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Begleitetes Fahren ab 17
- Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
KfZ-Zulassung/Feinstaub
- Außerbetriebsetzung
- Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
- Ausgabe der Feinstaubplakette
Gewerbe/Steuern
- An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
- Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
- An-/ Abmeldung Hundesteuer
- Ersatzhundesteuermarke
Soziales
- Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
- Ausgabe der Sozial-Card
- Beglaubigung für GEZ-Befreiung
Bewohnerparkausweis
- Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis
Allgemeines
- Annahme und Ausgabe von Fundsachen
- Verkauf Mietspiegel
- Verkauf verschiedener Broschüren
- Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
- Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
- Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
- Ausgabe Einkommenssteuerformulare
- Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
- Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
- Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Namensänderungsbehörde
- Namensänderung öffentlich-rechtlich
Standesamt
- Auskunft aus den Personenstandsregistern
- Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
- Eheschließung und Lebenspartnerschaft
- Kirchenaustrittserklärung
- Vaterschaftsanerkennung Standesamt
- Namensänderung bürgerlich-rechtlich
- Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
- Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
- Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
- Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
- Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
- Asylrechtliche Angelegenheiten
- Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Einladungs- und Verpflichtungserklärung
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Einbürgerung
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
- An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung Lebensbescheinigung
- Ausstellung Haushaltsbescheinigung
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
- Auskunft aus dem Melderegister
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis
- Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
- Dokumentenbeantragung
- Übermittlungs- und Auskunftssperren
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
Gebühren: ja
Heinrichstraße
Bus: alle Buslinien
Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-1900
Fax: 0365 838-1901
E-Mail: Stadtservice@gera.de
De-Mail: info@gera.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Gera: Aktuelle Personenstandsurkunde, je nach Familienstand eine Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf. Nachweise zur Namensänderung.2
Aktuelle Personenstandsurkunde, je nach Familienstand eine Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf. Nachweise zur Namensänderung.
Aktuelle Personenstandsurkunde, je nach Familienstand eine Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf. Nachweise zur Namensänderung.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei jeder Personalausweisbeantragung werden zwei Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen. Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
- antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: 13,00 Euro
- Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.10.2024
Metainformation
- Ursprungsportal: Personalausweis erstmalig beantragen
- Ursprungsportal: Aktuelle Personenstandsurkunde, je nach Familienstand eine Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf. Nachweise zur Namensänderung.2 in Gera
- Ursprungsportal: Aktuelle Personenstandsurkunde, je nach Familienstand eine Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf. Nachweise zur Namensänderung.2 in Gera