Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Ihr neuer Personalausweis liegt abholbereit bei der zuständigen Personalausweisbehörde vor. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.

    Beschreibung

    Sie können Ihren Personalausweis - nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Den PIN-Brief der Bundesdruckerei benötigen Sie bei der Abholung nicht. Bitte verwahren Sie ihn zuhause und immer getrennt vom neuen Personalausweis auf. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.

    Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

    Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Personalausweisbehörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben.

    Ansprechpartner

    Für Wehnde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Formulare

    • Formulare: keine, gegebenenfalls Verlustanzeige für den alten Personalausweis
    • Schriftform erforderlich: nein, gegebenenfalls Abholvollmacht
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein, Vertretung möglich

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:

    • Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde gesandt werden.
    • In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Kommt kein PIN-Brief zur Antragstellerin/zum Antragsteller, kann der Personalausweis ca. 4 Wochen nach Beantragung des Personalausweises abgeholt werden.
    • Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu der Personalausweisbehörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
    • Buchen Sie sich hierfür gegebenenfalls einen Termin.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Sachbearbeitenden erklären Sie, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde versandt, wird Ihnen dieser ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch den Sachbearbeitenden informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Stichwörter

    abholen, Perso, Ausweis, Dokumentenausgabe, Abholung, Personalausweis, Ausweisausgabe, Ausgabe, Aushändigung, Personaldokument

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de