Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - StadtService H35

    Beschreibung


    Einwohnerwesen und Dokumente

    An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

    • Antrag Bundespersonalausweis
    • Antrag Reisepass
    • Antrag Kinderreisepass
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
    • Melderechtliche Bescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

    Führerschein

    • Erstellung - Ersterteilung
    • Erweiterung/Verlängerung
    • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    • Begleitetes Fahren ab 17
    • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerkarte

    KfZ-Zulassung/Feinstaub

    • Außerbetriebsetzung
    • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
    • Ausgabe der Feinstaubplakette

    Gewerbe/Steuern

    • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
    • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
    • An-/ Abmeldung Hundesteuer
    • Ersatzhundesteuermarke

    Soziales

    • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
    • Ausgabe der Sozial-Card
    • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

    Bewohnerparkausweis

    • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

    Allgemeines

    • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
    • Verkauf Mietspiegel
    • Verkauf verschiedener Broschüren
    • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
    • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
    • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
    • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
    • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
    • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
    • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

    Namensänderungsbehörde

    • Namensänderung öffentlich-rechtlich

    Standesamt

    • Auskunft aus den Personenstandsregistern
    • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
    • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
    • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
    • Kirchenaustrittserklärung
    • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
    • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
    • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
    • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
    • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
    • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
    • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
    • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

    Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

    • Asylrechtliche Angelegenheiten
    • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
    • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
    • Einbürgerung

    Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

    • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
    • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
    • Ausstellung Lebensbescheinigung
    • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
    • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
    • Auskunft aus dem Melderegister
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis
    • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
    • Dokumentenbeantragung
    • Übermittlungs- und Auskunftssperren

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 35

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heinrichstraße
      Linien:
      • Bus: alle Buslinien
      • Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-1900

    Fax: 0365 838-1901

    E-Mail: Stadtservice@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Ausweis ändern, Identitätsnachweis, Personalausweis Änderung, PA, elektronischer Personalausweis, Identitätsdokument, Perso ändern, Perso, Personalausweis, ePA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de