Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
Wenn Sie regelungsbedürftige Bauprodukte und Bauarten verwenden wollen, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt.
Beschreibung
Um Bauprodukte verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.
Eine allgemeine bauaufsichtilche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder diese wesentlich davon abweichen.
Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.
Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.
Zuständigkeit
Deutsches Institut für Bautechnik DIBt
Kolonnenstraße 30b
10829 Berlin
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde im Baubereich.
Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus.
Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung bzw. Genehmigung von regelungsbedürftigen Bauprodukten und Bauarten.
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 24 - Bau- und Energietechnik
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 5741110000(Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft)
E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de
Internet
Stichwörter
Bau, Bauen, Bauordnung, TMIL
Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz
Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024
Stichwörter
Bauverfahren, Bauprodukte, Zulassung