Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
Wenn Sie regelungsbedürftige Bauprodukte und Bauarten verwenden wollen, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt.
Beschreibung
Um Bauprodukte verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.
Eine allgemeine bauaufsichtilche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder diese wesentlich davon abweichen.
Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.
Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.
Zuständigkeit
Deutsches Institut für Bautechnik DIBt
Kolonnenstraße 30b
10829 Berlin
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde im Baubereich.
Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus.
Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung bzw. Genehmigung von regelungsbedürftigen Bauprodukten und Bauarten.
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Stichwörter
Bau, Bauen, Bauordnung, TMDI
Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.2.2 Sachgebiet Hoch- und Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Busbahnhof
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-380
Fax: 03632 741-88380
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024