Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld Erhöhung

    Ihr Gesamteinkommen hat sich erhöht, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich verringert? Dann müssen Sie diese Änderungen der Wohngeldbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in bestimmten Fällen mitteilen.

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stellen für die Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld sind jeweils

    • die Landkreise und kreisfreien Städte,
    • die kreisangehörigen Gemeinden Gotha, Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 25 - Grundsicherung, Wohngeld und sonstige Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Zeitzer Str./Lindenaustraße

    Bus: Stadtlinien I, L, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 31 VH

    04600 Altenburg

    Zeitzer Str./Lindenaustraße

    Bus: Stadtlinien I, L, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-780

    Fax: 03447 586-720

    E-Mail: sozialleistungen@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 26.10.2023 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem auszufüllenden Formular (Änderungsmitteilung) müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise für die eingetretenen Veränderungen vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Belastung des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare können Sie über den Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld beziehen:   

    Alternativ erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde.

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

    Bitte erkundigen Sie sich beispielsweise auf der Internetseite Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre

    Wohngeldangelegenheit anbietet.
     

    Voraussetzungen

    Teilen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend, also länger als vier Monate

    • sich Ihre Miete/Belastung - ohne Heizkosten - um mehr als 15 Prozent verringert,
    • das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • ein alleinstehendes Haushaltsmitglied gestorben ist (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nachdem Sie die Änderungen mitgeteilt haben, erhalten Sie im Falle einer Änderung der Höhe des Wohngelds einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde. Sehen Sie sich durch diesen Bescheid in Ihren Rechten verletzt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

    Wenn Sie beabsichtigen, gegen den Bescheid der Wohngeldbehörde Widerspruch einzulegen, so müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun.

    Gleiches gilt, falls Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen.

    Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie jeweils in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. 

    Verfahrensablauf

    Über die Leistung des Wohngeldes entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde von Amts wegen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend Änderungen in Ihren Verhältnissen ergeben haben.

    Teilen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich etwa im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehende Änderungen ergeben.

    Nachdem Sie die Änderungen mitgeteilt haben, erhalten Sie im Falle einer Änderung der Höhe des Wohngelds einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde.

    Fristen

    Die Veränderungen müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich (beispielsweise bei den Meldebehörden oder der Deutschen Rentenversicherung) überprüfen.

    Ausführliche Informationen stellt das für Wohngeld zuständige Bundesministerium zur Verfügung:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)