Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

     Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des verpflichtenden Studienabschnitts oder des Austauschprogramms verlängert, der/das in Deutschland durchgeführt wird. 
     Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland gesichert sein. 
     Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde 

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Amt für Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Hauptgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde

    Weitere Informationen

    Hilfe für ukrainische Flüchtlinge

    Aufgrund der Kriegszustände in der Ukraine sind viele Menschen vor der Gefahr weiterer russische Angriffe auf der Flucht. Vorrangig Frauen, Kinder und Senioren flüchten sich in die Nachbarstaaten der Europäischen Union. Die ukrainischen Männer verteidigen indes ihr Heimatland. Auch in Deutschland kommen täglich neue Flüchtlinge an. Viele der Flüchtlinge kommen bei Bekannten, Verwandten oder freiwilligen Helfern unter. So auch im Landkreis Greiz. Uns erreichen täglich neue Meldungen aus der Bevölkerung über Spenden- und Hilfsangebote sowie über die Aufnahme neuer ukrainischer Flüchtlinge in Privathaushalten. 
    Im Landratsamt Greiz werden alle Meldungen (über die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge) sowie Spenden- und Hilfsangebote zentral erfasst. Meldungen sowie Spenden- und Hilfsangebote können über die Hotline oder per E-Mail bekannt gegebenen werden.

    Hotline:     03661 876 562 - werktags von 09:00 - 15:00 Uhr
    E-Mail:      ukraine@landkreis-greiz.de

    Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten, Ihr Anliegen oder den Umfang Ihrer Spenden- und Hilfsangebote mit. Ihre Daten werden entsprechend den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

    Stichwörter

    Asyl Ausländer Integration, Asyl- und Sozialleistungen, Ausländeramt, Ausländerbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Bestehender Aufenthaltstitel
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank, Stipendienbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über Studium in Deutschland
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag

    Formulare

    • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums nach § 16b Absatz 7 Aufenthaltsgesetz.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Sie können einen Studienplatz nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden. 

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. 

    •    Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. 
    •    Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    •    Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    •    Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde, nach Eingang Ihres Online-Antrags, mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
    •    Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
    •    Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    •     Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde 

    Fristen

    •    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis 
    •     Klagefrist: 1 Monat 

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    •    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für international Schutzberechtigte: für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
     für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
    •    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 19.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2022

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel, Bildungseinrichtung, Fortsetzung des Studiums, Internationale Schutzberechtigte, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Studium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024