Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber beantragen
Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Julius-Sturm-Platz
Linien:- Bus: RVG Gera/Land
- Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
- Haltestelle: Bad Köstritz
Linie:- Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
- Haltestelle: Heinrich-Schütz-Haus
Linien:- Bus: RVG Gera/Land
- Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
- Haltestelle: Am Schloßpark
Linien:- Bus: RVG Gera/Land
- Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katrin Rohland (Sachbearbeiterin)
Weitere Informationen
Behindertentoilette vorhanden
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022