Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber beantragen
Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022