Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber beantragen

    Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. 

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Einwohnermeldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 16

    99195 Großrudestedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036371 540-29

    Telefon Festnetz: 036371 540-0

    E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de

    Kontaktperson

    • Frau Beate Hanke (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 16

      99195 Großrudestedt

      Telefon Festnetz: 036204 570-25

      E-Mail: beate.hanke@gramme-vippach.de

    • Frau Anja Tiffert (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 16

      99195 Großrudestedt

      Telefon Festnetz: 036204 570-26

      E-Mail: anja.tiffert@gramme-vippach.de

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de