Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber beantragen

    Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. 

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de