Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Sie möchten eine Melderegisterauskunft über mehrere Personen (Gruppenauskunft) erhalten? Dann muss dies im öffentlichen Interesse liegen. 

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 19

    07333 Unterwellenborn

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03671 6731-49

    Telefon Festnetz: 03671 6731-21

    E-Mail: poststelle@gemeinde-unterwellenborn.thueringen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer benutzen bitte den Eingang am linken Seitenflügel (Fahrstuhl im Keller)

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Verfahrensablauf

    Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Auskunft bis 100 Einwohner: 150,00 Euro
    • Auskunft 101 -200 Einwohner: 300,00 Euro
    • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 200: 0,50 Euro
    • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 1000: 0,15 Euro
    • Auskunft über jeden Einwohner über 10.000: 0,05 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Gruppenauskunft, öffentliches Interesse, Personengruppe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English