Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Sie möchten eine Melderegisterauskunft über mehrere Personen (Gruppenauskunft) erhalten? Dann muss dies im öffentlichen Interesse liegen. 

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Apolda - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schloß 1

    99510 Apolda

    Eingang A

    Parkplätze

    • Parkplatz: 15 x um das Stadthaus
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: 1x vor dem Stadthaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 650-600(Bürgerbüro Zentrale)

    Fax: 03644 650400

    E-Mail: buergerbuero@apolda.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Verfahrensablauf

    Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Auskunft bis 100 Einwohner: 150,00 Euro
    • Auskunft 101 -200 Einwohner: 300,00 Euro
    • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 200: 0,50 Euro
    • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 1000: 0,15 Euro
    • Auskunft über jeden Einwohner über 10.000: 0,05 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Gruppenauskunft, öffentliches Interesse, Personengruppe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English