Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Sie möchten eine Melderegisterauskunft über mehrere Personen (Gruppenauskunft) erhalten? Dann muss dies im öffentlichen Interesse liegen.
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)
Internet
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Verfahrensablauf
Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.
Fristen
keine
Kosten
- Auskunft bis 100 Einwohner: 150,00 Euro
- Auskunft 101 -200 Einwohner: 300,00 Euro
- Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 200: 0,50 Euro
- Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 1000: 0,15 Euro
- Auskunft über jeden Einwohner über 10.000: 0,05 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022
Stichwörter
Gruppenauskunft, öffentliches Interesse, Personengruppe