elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

    Beschreibung

    Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Köstritz - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Schütz-Straße 4

    07586 Bad Köstritz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Julius-Sturm-Platz
      Linien:
      • Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
      • Bus: RVG Gera/Land
    • Haltestelle: Heinrich-Schütz-Haus
      Linien:
      • Bus: RVG Gera/Land
      • Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
    • Haltestelle: Am Schloßpark
      Linien:
      • Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
      • Bus: RVG Gera/Land
    • Haltestelle: Bad Köstritz
      Linie:
      • Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036605 881-27

    Fax: 036605 881-28

    E-Mail: meldeamt@stadt-bad-koestritz.de

    Kontaktperson

    • Frau Katrin Rohland (Sachbearbeiterin)

    Weitere Informationen

    Behindertentoilette vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    PA, neuer Personalausweis, nPA, Entsperrung, Sperrung, Chip, Ausweis, aufheben, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Pass, Sperr, Aufhebung, Neuer PA, Online-Ausweisfunktion, entsperren, Elektronisch, Ausweis-Chip, ePA, Identitätsnachweis, neu, Ausweischip, Personaldokument, Perso

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de