elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

    Beschreibung

    Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Arnstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 745800

    Telefon Festnetz: 03628 7456

    E-Mail: rathaus@arnstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    PA, neuer Personalausweis, nPA, Entsperrung, Sperrung, Chip, Ausweis, aufheben, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Pass, Sperr, Aufhebung, Neuer PA, Online-Ausweisfunktion, entsperren, Elektronisch, Ausweis-Chip, ePA, Identitätsnachweis, neu, Ausweischip, Personaldokument, Perso

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de