Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Hinweise für Thüringen: Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag:   09.00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!  
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-kindelbrueck.de
Telefon Festnetz: 036375 510-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022