Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Hinweise für Thüringen: Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Philosophenweg
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Orangerie
Bus: Orangerie
Orangerie
Straßenbahn: Orangerie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr   Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@gotha.de
Telefon Festnetz: +49 3621 222-402
Telefon Festnetz: +49 3621 222-405
Fax: +49 3621 222-401
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022