Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Hinweise für Thüringen: Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Bushaltestelle Rathausstraße / Schule
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 13:00 - 15:30 Uhr (vormittags geschlossen) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr  Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036848 88210
Fax: 036848 88238
Weitere Informationen
Nebengebäude
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022