elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Sie können Ihrren elektronischen Identitätsnachweises sperren lassen, wenn Sie diesen verloren haben oder dieser gestohlen wurde.

    Beschreibung

    Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen.

    Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann zwar niemand Ihre Daten auslesen, aber die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde oder telefonisch an die Sperrhotline.

    Ansprechpartner

    Für Gauern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung erfolgt persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden

    Fristen

    unverzüglich

    Kosten

    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Bemerkungen

    Das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 oder über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Das Sperren über diese Rufnummern ist sieben Tage die Woche rund um die Uhr möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de