elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    Sie können Ihre Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch für die elektronische Signatur nutzen. Dafür müssen Sie ein entsprechendes Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben.

    Beschreibung

    Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.

    Ansprechpartner

    Für Wehnde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Online-Ausweisfunktion, Personaldokument, neu, elektronischer Personalausweis, Signatur, digitale Unterschrift, Personalausweis, Identitätsnachweis, Perser, Elektronisch, neuer Personalausweis, ePA, nPA, Ausweis-Chip, Ausweischip, Chip, Pass, Perso, PA, elektronische Unterschrift, Ausweis, Neuer PA, qualifizierte elektronische Signatur

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de