elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

    elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

    Hier erhalten Sie Informationen zu Speicherung Ihrer Daten im Chip des Personalausweises.

    Beschreibung

    Folgende Daten werden im Ausweis-Chip des Personalausweises gespeichert:

    1. Familienname und Geburtsname,
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. Tag und Ort der Geburt
    5. Lichtbild
    6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
    7. Ordensname, Künstlername
    8. Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "IXD" für Ersatzpersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland
    9. Seriennummer
    10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
    11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
    12. Prüfziffern
    13. Leerstellen
    14.  2 Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
    15. Der im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendete eindeutige Gemeindeschlüssel

    Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.

    Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel

    • Polizeivollzugsbehörden,
    • Zollverwaltung,
    • Steuerfahndungsstellen der Länder und
    • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

    Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.

    Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisebehörde

    Zuständigkeit

    An die örtliche Personalausweisebehörde.

    Ansprechpartner

    Für Gebesee wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de