elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Hier erhalten Sie Informationen zu Speicherung Ihrer Daten im Chip des Personalausweises.
Beschreibung
Folgende Daten werden im Ausweis-Chip des Personalausweises gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
- Ordensname, Künstlername
- Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, „IXD“ für Ersatzpersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland
- Seriennummer
- Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
- Prüfziffern
- Leerstellen
- 2 Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
- Der im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendete eindeutige Gemeindeschlüssel
Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel
- Polizeivollzugsbehörden,
- Zollverwaltung,
- Steuerfahndungsstellen der Länder und
- Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.
Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisebehörde
Zuständigkeit
An die örtliche Personalausweisebehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Bürgerservice
Beschreibung
Anliegen im Bürgerservice werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe oder kontaktieren Sie den Bürgerservice unter der Telefonnummer (03643) 762-0.
Die Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist jedoch auch an folgenden Sprechtagen möglich: dienstags von 8 bis 10 Uhr und donnerstags von 13 bis 15 Uhr.
Das Ziehen von Wartenummern (ohne Online-Termin) ist maximal 15 Minuten vor Anfang und 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit möglich. Bei erheblichem Besucheraufkommen kann es bereits zu einer früheren Beendigung der Vergabe von Wartemarken kommen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2014
99423 Weimar
Postanschrift
99401 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) Hinweis: Alle Termine unter: https://stadt.weimar.de/de/buergerbuero.html
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022