elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können von Anbietern im Internet oder von Automaten bestimmte Daten von Ihrem Personalausweis ausgelesen werden. Sie können Einsicht darin erhalten, welche Daten ausglesen werden können.

    Beschreibung

    Mit der Einführung des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mit der eID-Funktion wurden die Voraussetzungen für die eindeutige Identifikation im Internet geschaffen. Die auf Ihrem Ausweis gespeicherten Daten können von Diensteanbietern mit gültigem Berechtigungszertifikat angefragt und genutzt werden.

    Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion von Anbietern im Internet oder von Automaten ausgelesen werden, wenn Sie mit der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe Ihrer PIN einverstanden sind:

    1. Familienname

    1a. Geburtsname

    2. Vornamen

    3.  Doktorgrad

    4. Tag der Geburt

    5. Ort der Geburt

    6. Anschrift

    6a. im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeter eindeutiger Gemeindeschlüssel

    6b. Staatsangehörigkeit

    7. Dokumentenart

    7 a. Tag der letzten Gültigkeitdauer

    8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen

    9. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland

    10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird

    11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht

    12. Ordensname, Künstlername.



    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, richtet sich nach dem Berechtigungszertifikat des Anbieters des Online-Dienstes und Ihrer Zustimmung. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übermittelt.

    Alle sonstigen auf dem Chip gespeicherten Daten (dazu zählen die biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke) können vom Diensteanbieter nicht ausgelesen werden.

    Zuständigkeit

    Für Informationen wenden Sie sich an Ihre örtliche Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Weimarer Land (Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 12.04.2023 (von: Ehret, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)