Deponie Stilllegung

    Deponie Feststellung der endgültigen Stilllegung beantragen

    Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

    Beschreibung

    Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV und der Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Kostenrahmen: EUR 100 - 1000

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 09.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Stichwörter

    Stilllegung, Deponieabschnitt, endgültige Stilllegung, Deponieverordnung, Abfall, Deponie, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Deponieklasse, stilllegen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de