Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 53

    Neues Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)

    Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)

    Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)

    Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Fax: 03681 742919

    E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 12.04.2023 (von: Ehret, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)