Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer Widerruf

    Rechtsanwaltskammer Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts widerrufen

    Wenn Sie nicht alle drei Jahre die weitere Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Ihrem Ursprungsland nachweisen, kann die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer widerrufen werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.

    zuständige Stelle

    Die jeweils für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer

    Zuständigkeit

    Die jeweils für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 46

    99084 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: F1
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: alle Linien (1 bis 6)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0361 65488-20

    Telefon Festnetz: 0361 65488-0

    E-Mail: info@rak-thueringen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Rechtsanwaltskammer Thüringe

    Empfänger: Rechtsanwaltskammer Thüringe

    IBAN: DE92 1203 0000 0000 9280 28

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Formulare

        Schriftform erforderlich: ja
        Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
        Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    • Sie erbringen keinen Nachweis über Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Ursprungsland alle drei Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen einen möglichen Widerrufsbescheid können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§ 4 EuRAG, 46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
    • Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).

    Verfahrensablauf

    Der Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt nach vorheriger Anhörung.

      Fristen

      Geltungsdauer: 3 Jahre (Nachweise alle drei Jahre)

      Kosten

      Gebühr kostenfrei

      Gültigkeitsgebiet

      Thüringen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Rechtsanwaltskammer Thüringen am 16.08.2022

      Version

      Technisch geändert am 18.04.2023

      Stichwörter

      Rechtsanwaltschaft, EU-Anwalt, EuRAG

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de