Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen
Wenn Sie nicht alle drei Jahre die weitere Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Ihrem Ursprungsland nachweisen, kann die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer widerrufen werden.
Beschreibung
Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.
zuständige Stelle
Die jeweils für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer
Zuständigkeit
Die jeweils für Ihren Bezirk zuständige Rechtsanwaltskammer
Ansprechpartner
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: F1
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Anger
Straßenbahn: alle Linien (1 bis 6)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Rechtsanwaltskammer Thüringe
Empfänger: Rechtsanwaltskammer Thüringe
IBAN: DE92 1203 0000 0000 9280 28
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
- Sie erbringen keinen Nachweis über Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Ursprungsland alle drei Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen einen möglichen Widerrufsbescheid können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§ 4 EuRAG, 46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
- Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).
Verfahrensablauf
Der Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt nach vorheriger Anhörung.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Jahre (Nachweise alle drei Jahre )
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Rechtsanwaltskammer Thüringen am 16.08.2022