Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer zurücknehmen
Sie können jederzeit schriftlich auf die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer verzichten.
Beschreibung
Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.
zuständige Stelle
Die Rechtsanwaltskammer, in der Sie aufgenommen wurden
Zuständigkeit
Die Rechtsanwaltskammer, in der Sie aufgenommen wurden
Ansprechpartner
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: F1
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Anger
Straßenbahn: alle Linien (1 bis 6)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Rechtsanwaltskammer Thüringe
Empfänger: Rechtsanwaltskammer Thüringe
IBAN: DE92 1203 0000 0000 9280 28
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
Formulare
• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
- Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen die Ablehnung der Rücknahme der Aufnahme können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
- Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).
Verfahrensablauf
Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.
Fristen
- keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Rechtsanwaltskammer Thüringen am 16.08.2022