• Saalfeld/Saale (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Thüringen)
Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Waffenerwerb und -besitz beantragen.

Beschreibung

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Waffen eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es im Waffengesetz konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, für einen nicht im Waffengesetz vorgesehenen Fall eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den im Waffengesetz konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

Zuständigkeit

Die für Ihren Wohnsitzort zuständige untere Waffenbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Ansprechpartner

Für Saalfeld/Saale wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

einzelfallabhängig

Formulare

nein

Voraussetzungen

  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
  2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
  3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
  4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Fristen

keine

Kosten

Die Waffenbehörde erhebt Gebühren nach Nr. 1.1 der Anlage zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 25.08.2022

Version

Technisch erstellt am 06.07.2022

Technisch geändert am 18.04.2023

Stichwörter

Waffen, Führen von Waffen, Waffenbesitzkarte, Waffenbesitz, Besitz von Waffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024