Ausbildungsförderung Bewilligung

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Beschreibung

    Die Ausbildungsförderung nach ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

    Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Versorgung und Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 61-7599

    Telefon Festnetz: 03695 61-7500

    E-Mail: versorgung.migration@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen. Der Empfang von De-Mail ist in Kürze verfügbar.

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 Jahre alt
    • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
    • Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

    Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsförderung beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English