Ausbildungsförderung Bewilligung

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Beschreibung

    Die Ausbildungsförderung nach ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

    Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Bund und Land

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns nach vorheriger Terminvereinbarung oder per E-Mail unter familienamt@stadtweimar.de oder für Beurkundungen unter unterhalt@stadtweimar.de.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-960

    Fax: 03643 762-961

    E-Mail: ausbildungsfoerderung@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 Jahre alt
    • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
    • Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

    Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsförderung beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de