Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen

    Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder erheblicher öffentlicher Interessen?

    Beschreibung

    Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer dringend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig.

    Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Diese kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

    Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

    Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

    Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Amt für Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Hauptgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde

    Weitere Informationen

    Hilfe für ukrainische Flüchtlinge

    Aufgrund der Kriegszustände in der Ukraine sind viele Menschen vor der Gefahr weiterer russische Angriffe auf der Flucht. Vorrangig Frauen, Kinder und Senioren flüchten sich in die Nachbarstaaten der Europäischen Union. Die ukrainischen Männer verteidigen indes ihr Heimatland. Auch in Deutschland kommen täglich neue Flüchtlinge an. Viele der Flüchtlinge kommen bei Bekannten, Verwandten oder freiwilligen Helfern unter. So auch im Landkreis Greiz. Uns erreichen täglich neue Meldungen aus der Bevölkerung über Spenden- und Hilfsangebote sowie über die Aufnahme neuer ukrainischer Flüchtlinge in Privathaushalten. 
    Im Landratsamt Greiz werden alle Meldungen (über die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge) sowie Spenden- und Hilfsangebote zentral erfasst. Meldungen sowie Spenden- und Hilfsangebote können über die Hotline oder per E-Mail bekannt gegebenen werden.

    Hotline:     03661 876 562 - werktags von 09:00 - 15:00 Uhr
    E-Mail:      ukraine@landkreis-greiz.de

    Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten, Ihr Anliegen oder den Umfang Ihrer Spenden- und Hilfsangebote mit. Ihre Daten werden entsprechend den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

    Stichwörter

    Asyl Ausländer Integration, Asyl- und Sozialleistungen, Ausländeramt, Ausländerbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweise der Identität, wenn vorhanden zum Beispiel Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
    • Gegegbenenfalls Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren vereinzelt möglich

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
    • Der Antragsteller ist nicht vollziehbar ausreisepflichtig.
    • Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen müssen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern (Begründung)
    • Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (unter anderem Sicherung des Lebensunterhalts)
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen (kein Ausweisungsinteresse, keine Einreise- und Aufenthaltsverbot)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem im Bescheid genannten Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

    • Vereinbaren Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
    • Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte herzustellen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:

    • längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
    • bis zu drei Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
    • Klagefrist 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

    Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr 100.0 EUR

    Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei Minderjährigen: Gebühr 50.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 17.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2022

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Stichwörter

    humanitäre Grünge Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt, Aufenthalt, vorübergehender, persönliche Gründe Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024