Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

    Medizinstudium Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen

    Sie haben bereits einige Semester Medizin im Ausland studiert und möchten nun die Hochschule wechseln? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.

    Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.

    Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.

    Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.

    erforderliche Unterlagen

    Studium im Inland:

    • Antrag
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
    • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
    • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
    • oder – falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
    • Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
    • ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)

    Studium im Ausland:

    • Antrag
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
    • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
    • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
    • Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
    • Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)

    Voraussetzungen

    • Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium

    Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:

    • Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.

    Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 21.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 21.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)