Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
Beschreibung
Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.
Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.
Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige" im Modul Immissionsschutz finden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, die kreisfreie Stadt beziehungsweise das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Immissionsschutz, Abfallbehörde
Beschreibung
Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für schädliche Einwirkungen, die von gewerblichen Anlagen, Feuerungsanlagen oder Sport- und Freizeitanlagen ausgehen. Solche Anlagen sind ggf. genehmigungspflichtig und müssen kontrolliert und überwacht werden. Zum Immissionsschutz gehören alle Maßnahmen, die den Schutz von Menschen, Pflanzen und Tieren sowie von materiellen Gütern vor schädlichen Einwirkungen (z.B. Staub, Rauch, Geruch, Strahlen, Wärme, Lärm, Erschütterung) gewährleisten sollen.
Das Sachgebiet ist weiterhin zuständig für die Genehmigung und Überwachung aller nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Windenergieanlagen, Biogasanlagen, große Industrieanlagen, Schießanalgen, etc.). Anlagen die nach der Industrieemissionsrichtlinie eingestuft sind, gehören ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich. Weiterhin gehört die Genehmigung und Überwachung von als Störfallanlagen eingestuften Betriebsbereichen (12. Bundesimmissionsschutzverordnung) zu den Aufgaben des Sachgebietes. Diverse Berichtspflichten nach nationalem und europäischem Recht sind durch die Mitarbeiter zu prüfen und die ordnungsgemäße Übertragung dieser Daten an die jeweilige Institution ist sicherzustellen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linien:- Bus: 212
- Bus: 242
- Bus: 208
- Bus: 205
- Bus: 243
- Bus: 216
- Bus: 200
- Bus: 210
- Bus: 220
- Bus: 209
- Bus: 201
- Bus: 211
- Bus: 206
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-675(Sekretariat)
E-Mail: umweltamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Kosten
Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 01.07.2022
Stichwörter
Umgebungsluft, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umweltverträglichkeit, Erklärungspflicht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Emissionserklärung, BImSchG