Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
Beschreibung
Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.
Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.
Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige" im Modul Immissionsschutz finden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, die kreisfreie Stadt beziehungsweise das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)
Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)
Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)
Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)
Fax: 03632 741-885
Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Kosten
Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 01.07.2022
Stichwörter
Umweltverträglichkeit, Emissionserklärung, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umgebungsluft, Erklärungspflicht, BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz