Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
Beschreibung
Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.
Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.
Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige" im Modul Immissionsschutz finden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, die kreisfreie Stadt beziehungsweise das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt
Adresse
Postanschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Kosten
Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 01.07.2022
Stichwörter
Umweltverträglichkeit, Emissionserklärung, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umgebungsluft, Erklärungspflicht, BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz