Altpapier Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Abt. Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Standort: Neues Rathaus und Gutenbergstraße 4 Montag 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Recyclinghof "Fröhlicher Mann" Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Friedhof Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742605(ltd. SB Abfallwirtschaft)
Telefon Festnetz: 03681 742610(SB Abfallwirtsch. / Gebührenveranlagung)
Weitere Informationen
Für die ganzjährige Entsorgung einer breiten Palette an Abfällen und Wertstoffen steht der Recyclinghof des Eigenbetriebs zur Verfügung.
Gegen Gebühr können haushaltsübliche Kleinmengen abgegeben werden:
- Sperrmüll
- Altreifen und Räder
- Gehölzschnitt und andere Gartenabfälle
- Bauabfälle (Beton, Ziegel, Fliesen, Gips)
- Asbestzement
- Glasabfälle (Fensterglas), Keramik
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren sind den jeweils gültigen, auf dem Recyclinghof ausliegenden Preislisten zu entnehmen.
Die Anlieferung von Altkleidern, Altpapier, Pappe und Kartonagen, Behälterglas (Flaschen, Gläsern), Getränke- und Konservendosen und anderen Verpackungsabfällen sowie Elektro- und Elektronikschrott, Haushaltsbatterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen ist kostenfrei.
Sonderabfälle können in haushaltsüblichen Mengen zu den Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Die Mengenbegrenzungen für die mobile Sonderabfallsammlung gelten entsprechend.
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 28.09.2020