Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

    Abweichende täglich längere Arbeitszeit beantragen

    Ausnahmen zur Abweichung einer täglich längeren Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe oder eine Bau- und Montagestelle müssen Sie sich als Arbeitgeber von der zuständigen Behörde bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktägliche nicht überschritten werden.

    Sie können hierzu eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn es sich bei Ihren Unternehmen um einen kontinuierlichen Schichtbetrieb oder eine Bau- und Montagestelle handelt. Durch die abweichende längere tägliche Arbeitszeit müssen zusätzlich Freischichten erreicht werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 4

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Fax: 0361 57-3814890

    Telefon Festnetz: 0361 57-3814800

    E-Mail: as-sued@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beantragungszeitraum
    • Gründe für die Beantragung
    • Anzahl der Arbeitnehmer pro Schicht
    • Betroffene Arbeitsplätze/Tätigkeiten
    • Vor- und Nachteile des geplanten Schichtsystems
    • Tarifvertrag (falls vorhanden)
    • Arbeitszeitvereinbarungen
    • Ruhepausenverteilung
    • Ruhezeit
    • Schichtplan aus dem die zusätzlichen Freischichten hervorgehen
    • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
    • Stellungnahme Betriebsärztin/-arzt
    • Stellungnahme Betriebs- oder Personalrat (falls vorhanden)

    Voraussetzungen

    • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. 
    • Die Beantragung ist nur für kontinuierliche Schichtbetriebe oder Bau- und Montagestelle möglich.
    • Die konkrete Bau- und Montagestelle ist zu benennen, da eine Ausnahme nur baustellenbezogen erteilt wird.
    • Es muss nachgewiesen werden, dass eine betriebliche Ausnahmesituation die Abweichung im Einzelfall dringend erfordert.
    • Die Erreichung zusätzlicher Freischichten ist durch das beantragte Schichtsystem anhand eines Schichtplans darzulegen.
    • Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Belastung durch:
      • Lage und Dauer der Arbeitszeit,
      • besondere Formen der Arbeitszeit (zum Beispiel Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf),
      • Gefährdungen mit Zeitbezug zum Beispiel durch schwere körperliche Arbeiten,
      • Lärm, Gefahrstoffe, Strahlung und
      • gegebenenfalls Sonn- und Feiertagsarbeit beziehungsweise die ausreichende Kompensation durch Ruhepausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten zu bewerten und das Ergebnis der Bewertung zu dokumentieren.
    • Stellungnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin
    • Stellungnahme des Betriebs- beziehungsweise Personalrats, falls vorhanden
    • Die Ruhepausen und die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Information, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Eine Bewilligung für eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Sie können die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen:

    • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
    • Senden Sie Ihren Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
    • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft die Unterlagen.
    • Sind die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt, erhalten Sie einen zustimmenden Bescheid.
    • Erst danach darf eine von den Vorschriften abweichende Beschäftigung erfolgen.
    • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.

    Möchten Sie die Genehmigung online beantragen, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Aufruf des Online-Dienstes
    • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden den Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antrag.

    Fristen

    Eine Ausnahme wird nur für einen befristeten Zeitraum erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 80.00 EUR bis 2500.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Stichwörter

    Kontinuierlicher Schichtbetrieb, 12 Stundenschichten, Erreichung von Freischichten, Erreichung zusätzlicher Freischichten, Freischichten, Bau- und Montagestellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de