Führerschein Umtausch wegen Ablauf der Gültigkeit
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Gültigkeit eines Führerscheins, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, richtet sich nach Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schenkendorfstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-2450(KfZ-Zulassung)
Telefon Festnetz: 0365 838-2470(Fahrerlaubnisbehörde)
Fax: 0365 838-2445
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Internet
Weitere Informationen
Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.
Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Beschreibung
Einwohnerwesen und Dokumente
An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Antrag Bundespersonalausweis
- Antrag Reisepass
- Antrag Kinderreisepass
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
- Melderechtliche Bescheinigungen
- Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)
Führerschein
- Erstellung - Ersterteilung
- Erweiterung/Verlängerung
- Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Begleitetes Fahren ab 17
- Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
KfZ-Zulassung/Feinstaub
- Außerbetriebsetzung
- Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
- Ausgabe der Feinstaubplakette
Gewerbe/Steuern
- An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
- Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
- An-/ Abmeldung Hundesteuer
- Ersatzhundesteuermarke
Soziales
- Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
- Ausgabe der Sozial-Card
- Beglaubigung für GEZ-Befreiung
Bewohnerparkausweis
- Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis
Allgemeines
- Annahme und Ausgabe von Fundsachen
- Verkauf Mietspiegel
- Verkauf verschiedener Broschüren
- Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
- Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
- Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
- Ausgabe Einkommenssteuerformulare
- Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
- Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
- Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Namensänderungsbehörde
- Namensänderung öffentlich-rechtlich
Standesamt
- Auskunft aus den Personenstandsregistern
- Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
- Eheschließung und Lebenspartnerschaft
- Kirchenaustrittserklärung
- Vaterschaftsanerkennung Standesamt
- Namensänderung bürgerlich-rechtlich
- Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
- Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
- Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
- Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
- Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
- Asylrechtliche Angelegenheiten
- Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Einladungs- und Verpflichtungserklärung
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Einbürgerung
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
- An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung Lebensbescheinigung
- Ausstellung Haushaltsbescheinigung
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
- Auskunft aus dem Melderegister
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis
- Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
- Dokumentenbeantragung
- Übermittlungs- und Auskunftssperren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Heinrichstraße
Linien:- Bus: alle Buslinien
- Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen,Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fristen
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 - 19. Januar 2033
1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
1971 oder später - 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
2008 - 19. Januar 2029
2009 - 19. Januar 2030
2010 - 19. Januar 2031
2011 - 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033
(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.08.2022
Stichwörter
Umtausch, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, Pflichtumtausch, alte Fahrerlaubnis, abgelaufener Führerschein, Führerschein, alter Führerschein, Kartenführerschein